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Fahrlehrer

Fortbildungen § 53

Jeder Fahrlehrer muss innerhalb von 4 Jahren an einer mindestens dreitägigen zusammenhängenden Fortbildung nach §53, I Fahrlehrergesetz (FahrlG) teilnehmen. Alternativ kann die Weiterbildung an einzelnen Tagen stattfinden, dann sind jedoch
4 Tages-Veranstaltungen zu besuchen.

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3-Tage-Block (je 8 UE, 24 insgesamt)
Einzeltage (je 8 UE, 32 insgesamt)

Ausbildungsfahrlehrer

Eine Fahrschule, die Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt dazu die Anerkennung als Ausbildungsfahrschule gemäß §35 FahrlG. Dazu müssen der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule und der Fahrlehrer, der die tatsächliche Ausbildung übernimmt, im Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis gemäß §16 FahrlG sein. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Fahrlehrer innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat.

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5 Tage (40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten)

Fahrschul-BWL

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist neben anderen Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis oder die Tätigkeit als verantwortliche Leitung einer Fahrschule- §18, I, Nr. 5; II, 1 FahrlG.

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an unsere Ansprechpartner vor Ort.

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70 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Grundkurs BE

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an unsere Ansprechpartner vor Ort.

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Mindestalter: 21 Jahre 
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE
• Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
• Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Aufbaukurse A, CE, DE

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an unsere Ansprechpartner vor Ort.

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• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2  seit mindestens 2 Jahren 

• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE <br/<
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens 2 Jahren<br/<
• Alternativ: Sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als LKW-Fahrer<br/<

• Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule<br/<

• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE 
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D seit mindestens 2 Jahren
• Alternativ: Sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Bus-Fahrer
• Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule

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