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Fahrlehrer

Fortbildungen § 53

Jeder Fahrlehrer muss innerhalb von 4 Jahren an einer mindestens dreitägigen zusammenhängenden Fortbildung nach §53, I Fahrlehrergesetz (FahrlG) teilnehmen. Alternativ kann die Weiterbildung an einzelnen Tagen stattfinden, dann sind jedoch
4 Tages-Veranstaltungen zu besuchen.

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3-Tage-Block (je 8 UE, 24 insgesamt)
Einzeltage (je 8 UE, 32 insgesamt)

Ausbildungsfahrlehrer

Eine Fahrschule, die Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt dazu die Anerkennung als Ausbildungsfahrschule gemäß §35 FahrlG. Dazu müssen der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule und der Fahrlehrer, der die tatsächliche Ausbildung übernimmt, im Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis gemäß §16 FahrlG sein. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Fahrlehrer innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat.

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5 Tage (40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten)

Fahrschul-BWL

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist neben anderen Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis oder die Tätigkeit als verantwortliche Leitung einer Fahrschule- §18, I, Nr. 5; II, 1 FahrlG.

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an unsere Ansprechpartner vor Ort.

Termine
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70 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Grundkurs BE

Du möchtest Fahrlehrer werden? Dann ist unser Grundkurs BE genau richtig für dich, denn wir machen DICH zum FAHRLEHRER!

Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Kurs, solltest du weitere Fragen haben, melde dich jederzeit bei uns, gerne vereinbaren wir auch ein Beratungsgespräch bei uns vor Ort – so kannst du deine zukünftige Ausbildungsstätte auch gleich kennen lernen!

Kontakt

• Mindestalter: 21 Jahre
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE (kann bei uns vorab auch noch erworben werden)
• Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
• Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

• 1 Monat Einführungsphase
• 7 Monate Vollzeitausbildung in der Ausbildungsstätte mit den Themenbereichen Verkehrsverhalten/Recht/Technik/pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
• 4 Monate Praktikum in der Ausbildungsfahrschule
• während des Praktikums 2 Tage und 1 Woche Reflexion in der Ausbildungsstätte

• kompetentes und erfahrenes Ausbilder-Team
• ausführliche Fachliteratur, Lehrmaterial, Schreibunterlagen, etc.
• Praxisausbildung u.a. im Prüfgebiet München und Bereitstellung der Prüffahrzeuge
• verschiedene Exkursionen, Sicherheitstraining
• Prüfungsvorbereitung (in Theorie und Praxis) und Betreuung bei den Prüfungen
• moderne Unterrichtsmedien
• Kalt- und Heißgetränkeautomat vorhanden

• Fahrpraktische Prüfung
• Schriftliche Fachkundeprüfung
• Mündliche Fachkundeprüfung
• Theoretische und praktische Lehrprobe in der Ausbildungsfahrschule

• Beginn der Ausbildung: Montag, 22.09.2025
• geplantes Ende: 30.06.2026
• mindestens 1080 Unterrichtseinheiten

Der Preis für den Grundkurs beträgt 14 900 Euro.

• Aufstiegs-BAföG (nach Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz)
• Förderung über den BFD (Berufsförderungs-Dienst der Bundeswehr), über die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften (berufliche Rehabilitation)

Wir helfen und beraten Sie gerne, welche Unterstützung für Sie möglich ist und in Frage kommt.

Aufbaukurse A, CE, DE

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an unsere Ansprechpartner vor Ort.

Kontakt

• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2  seit mindestens 2 Jahren 

• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE <br/<
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens 2 Jahren<br/<
• Alternativ: Sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als LKW-Fahrer<br/<

• Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule<br/<

• Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE 
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D seit mindestens 2 Jahren
• Alternativ: Sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Bus-Fahrer
• Alternativ: 60 Fahrstunden in einer Fahrschule

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