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EU-Berufskraftfahrer

Weiterbildungen

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Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.

Termine

Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.

Termine

Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Termine

Es ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen der Fahrerqualifizierungsnachweis (früher: Schlüsselzahl 95) entsprechend verlängert bzw. ausgehändigt.

Termine

Die Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.

Termine

Die Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.

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Grundqualifikation

Wer nach dem 10. September 2008 einen Führerschein der Klassen D bzw. nach dem 10. September 2009 einen Führerschein der Klassen C erwirbt, muss zur gewerblichen Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.

Der Nachweis nach bestandener IHK-Prüfung wird als Fahrerqualifizierungsausweis an Sie ausgehändigt.

Erwerb der Grundqualifikation

Mehr Infos:

Flyer Berufskraftfahrer Kontakt

Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ als Erstausbildung oder Umschulung

Theoretische Prüfung: 240 Minuten
Praktische Prüfung: 210 Minuten

Ausbildungspflicht von 140 Stunden
IHK-Prüfung nur in Theorie 90 Minuten
Nach Absprache kann jederzeit mit der beschleunigten Grundqualifikation begonnen werden.

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